Durch das 2. Stabilitätsgesetz 2012 (2. StabG 2012) wurde der Wechsel von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat derselben börsenotierten Gesellschaft einer Abkühlphase ("cooling off") von zwei Jahren unterworfen. Damit soll Interessenskonflikten vorgebeugt und die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder gestärkt werden. Jedoch wirft die Umsetzung der Abkühlphase in der Praxis aktienrechtliche Fragen auf.