Die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Regierungsübereinkommen der Koalitionspartner für 2013 bis 2018 hat sich bislang kaum mit den Vorhaben der neuen Bundesregierung auf dem Gebiet des Zivilrechts befasst. Das hängt wohl damit zusammen, dass das Zivilrecht zu jenen Bereichen unserer Rechtsordnung zählt, die politisch und damit wahlstrategisch nicht aufregen.