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GES - Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht
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Keine Gesellschaftsteuer bei Zinslosigkeit einer unbaren Entnahme
Angrenzendes Steuerrecht
GeS 2012, 413
Heft 8 v. 10.10.2012
Inhalt
Anmerkung
Wird im Einbringungsvertrag keine Verzinsung der unbaren Entnahme vereinbart, verfügt der Gesellschafter bis zum Fälligkeitszeitpunkt über keinen Zinsanspruch.
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