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Keine Gesellschaftsteuer bei Zinslosigkeit einer unbaren Entnahme

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2012, 413 Heft 8 v. 10.10.2012

Wird im Einbringungsvertrag keine Verzinsung der unbaren Entnahme vereinbart, verfügt der Gesellschafter bis zum Fälligkeitszeitpunkt über keinen Zinsanspruch.

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