Durch Umwandlungen wird das Vermögen einer Kapitalgesellschaft in den direkten Zugriff der Rechtsnachfolger übertragen. Vor der Umwandlung unterlag der Gewinn nur der ‚halben‘ Steuerbelastung mit Körperschaftsteuer. Eine zweite Besteuerungsebene erfolgte bei Ausschüttungen (an natürliche Personen). Zusammen wurde dadurch dem Prinzip der wirtschaftlichen Einmalbesteuerung Rechnung getragen. Da durch die Umwandlung die zweite Besteuerungsebene wegfällt, wird dem Prinzip der wirtschaftlichen Einmalbesteuerung durch die Fiktion einer Ausschüttung im Rahmen der Umwandlung Rechnung getragen. Mit dem AbgÄG 2012 soll ein Systemwechsel bei der Ermittlung der Höhe des fiktiv ausgeschütteten Betrags erfolgen. Dieser Beitrag soll eine erste Analyse von einigen durch das neue System geschaffenen Zweifelsfragen bieten.