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Kein Rechtsmissbrauch bei Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen Einlagenrückgewähr

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2012, 390 Heft 8 v. 10.10.2012

Könnten Leistungen der Gesellschaft an einen Gesellschafter gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßen, so kann eine Beschlussfassung über eine Weisung an den Geschäftsführer, Ansprüche der Gesellschaft geltend zu machen, weder treuwidrig noch rechtsmissbräuchlich sein.

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