Nochmals: Vorrang kapitalmarktrechtlicher Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verbot der Einlagenrückgewähr
Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2012, 230 Heft 5 v. 10.6.2012
Prospekthaftungsansprüche genießen gegenüber aktienrechtlichen Bestimmungen über die Kapitalerhaltung Vorrang.Die Lehre vom fehlerhaften Verband steht der Geltendmachung von kapitalmarktrechtlichen Schadenersatzansprüchen nicht entgegen.