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Österreichisches Restvermögen einer in England gelöschten Limited

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2012, 228 Heft 5 v. 10.6.2012

Vermögen und Rechte von Gesellschaften, die vor dem 01.10.2009 in England oder Wales registriert waren, gelten als herrenlos und fallen der englischen Krone zu.Die Rechte der englischen Krone werden durch den Treasury Solicitor als gesetzlichen Rechtsnachfolger wahrgenommen. Diesem ist rechtliches Gehör zu gewähren.

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