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Beugehaft über Geschäftsführer bei Exekutionsführung gegen GmbH

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 278 Heft 6 v. 10.7.2011

Bei einer Exekution gegen eine GmbH nach § 354 EO (unvertretbare Handlung) ist die Verhängung einer Beugehaft gegen den Geschäftsführer der verpflichteten GmbH zulässig.Gegebenenfalls müsste der Geschäftsführer, wenn er aufgrund einer Weisung der Gesellschafter nicht dafür Sorge tragen könnte, dass die titelmäßige Verpflichtung erfüllt wird und die Beugehaft vermeiden will, seine Funktion zurücklegen.

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