Das Firmenbuchgericht darf einen in den Vorstand nominierten Angehörigen eines rechtsberatenden Berufes zur Offenlegung der bestehenden Vollmachtsverhältnisse mit Stifter und Begünstigten auffordern.Dabei ist nicht allein auf das Mandat zur Wahrnehmung der Interessen im Stiftungsvorstand abzustellen.