Ihre Bedeutung für den Rechtsverkehr macht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu einem zentralen Thema der Reformdiskussion. Sie ist nicht nur eine wichtige Rechtsform für freiberufliche Zusammenschlüsse, Gelegenheitsgesellschaften in der Bauwirtschaft und Kartelle, sondern steht auch all jenen offen, die ein gewerbliches Unternehmen unter dem Schwellenwert des § 189 UGB betreiben. Daneben hat sie bei Abwicklungsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft Bedeutung erlangt und dient außerdem - da sie jedem erlaubten Zweck nachgehen kann - als "Auffanggesellschaft". Geregelt wird sie durch ein Sammelsurium aus gesellschafts-, bereicherungs-, auftrags- und miteigentumsrechtlichen Bestimmungen, die großteils aus der Urfassung des ABGB stammen und von der Rechtspraxis teilweise als nicht mehr zeitgemäß empfunden werden. Ziel des Beitrags ist es, einen Einblick in unterschiedliche Regelungskonzepte der einfachsten Gesellschaftsform anderer Rechtsordnungen zu liefern, mögliche Vor-, Nachteile und Problematiken, die eine Umgestaltung bringen könnte, vor Augen zu führen und damit das anstehende Reformvorhaben zu unterstützen.1)