Schon seit geraumer Zeit wird eine Reform des 27. Hauptstücks des ABGB für dringlich erachtet. Nunmehr spricht allerdings alles dafür, dass sich der Gesetzgeber dieser anstehenden Aufgabe stellt. Aus diesem Anlass widmet sich der vorliegende Beitrag einigen wichtigen Ordnungsfragen, die eine Reform des GesBR-Rechts zu beantworten hat.