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Vinkulierte Geschäftsanteile - Verweigerung der Zustimmung zur Übertragung - Antrag auf Gestattung durch das Gericht

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 112 Heft 3 v. 1.3.2011

Ein Antrag auf Gestattung der Anteilsübertragung durch das Gericht ist trotz Verstreichenlassens eines Zeitraums von einem halben Jahr nicht verspätet.Die Bestimmung des § 77 GmbHG ist auch dann anwendbar, wenn nicht die Zustimmung der Gesellschaft, sondern die individuelle Zustimmung aller oder einzelner Gesellschafter erforderlich ist.

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