Mit dem Umgründungs-Vereinfachungsgesetz (UmVerG), dessen Ministerialentwurf1) Ende Jänner 2011 zur Begutachtung versendet wurde, soll die Richtlinie 2009/109/EG umgesetzt werden, die diverse Erleichterungen bei Verschmelzungen und Spaltungen vorsieht. Der vorliegende Artikel stellt die wesentlichen Punkte des Entwurfs vor.