Geldbußen gegen Aktionäre für Verstöße der Aktiengesellschaft gegen gesetzliche Vorschriften und Standesregeln sind mit der Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit unvereinbar.
EuGH 21.10.2010, C-81/09 (Idryma Typou)
Art 49 AEUV, Art 63 AEUV
Geldbußen gegen Aktionäre für Verstöße der Aktiengesellschaft gegen gesetzliche Vorschriften und Standesregeln sind mit der Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit unvereinbar.
EuGH 21.10.2010, C-81/09 (Idryma Typou)
Art 49 AEUV, Art 63 AEUV