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Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Keine Differenzhaftung der Gesellschafter bei fehlender Deckung des Erhöhungsbetrages

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2010, 273 Heft 6 v. 1.11.2010

Bei fehlender Deckung des Erhöhungsbetrages (infolge Überbewertung von Rücklagen) sind die Gesellschafter bei einer nominellen Kapitalerhöhung nicht zur Zahlung des Fehlbetrages analog den Sacheinlagevorschriften (§§ 6a, 10a, 52 GmbHG) verpflichtet.

OGH 13.10.2010, 3 Ob 86/10h
§ 2 Abs 3 KapBG, §§ 6a, 10a, 52 GmbHG

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