Konzernmütter geben immer wieder (lieber "weiche" als "harte") Patronatserklärungen gegenüber Banken ab, die den Töchtern Kredite gewähren. Die Banken sind daran interessiert, möglichst alle kreditrelevanten Umstände zu erfahren. Im Folgenden wird erörtert, ob und inwieweit die Mutter gegenüber der Bank in contrahendo darüber auskunfts- und erkundigungspflichtig ist.