Bei Ausbuchung von "unbehobenen" Geschäftsanteilen an Genossenschaften entstehende Buchgewinne sind bei der Einkommensermittlung unberücksichtigt zu lassen.
VwGH 04.08.2010, 2007/13/0035
§ 8 KStG
Ausgangssachverhalt
Bei Ausbuchung von "unbehobenen" Geschäftsanteilen an Genossenschaften entstehende Buchgewinne sind bei der Einkommensermittlung unberücksichtigt zu lassen.
VwGH 04.08.2010, 2007/13/0035
§ 8 KStG
Ausgangssachverhalt