Die mit 1.7.2009 wirksam gewordene Neufassung der Rz 104 EStR 2000 betreffend die Zurechnung von "höchstpersönlichen" Einkünften wurde im Fachschrifttum ob ihrer Pauschalität und Weite heftig kritisiert. Das BMF hat diese Kritik nunmehr aufgegriffen und angekündigt, die Rz 104 im Sinne einer Klarstellung erneut abzuändern. Wie die geplante Änderung aussehen soll und ob die bestehenden Unsicherheiten damit beseitigt werden, soll im folgenden Beitrag erläutert werden.