In einem jüngeren Erkenntnis des OGH hat dieser ua Stellung zur Besteuerung von ausländischen Stiftungen bezogen, ist im Rahmen dieser Prüfung zum Vorliegen einer transparenten Stiftung und letztlich zum Vorwurf einer Abgabenhinterziehung gelangt. Da nunmehr auch der VwGH zum Thema Besteuerung von ausländischen Stiftungen und zwar zur Zuwendungsbesteuerung einer dänischen Familienstiftung Stellung bezogen hat, sollen diese Ausführungen der beiden Höchstgerichte dahingehend untersucht werden, ob sich daraus allfällige Gemeinsamkeiten und Schlussfolgerungen, vor allem unter finanzstrafrechtlichen Gesichtspunkten, ableiten lassen. Der vorliegende Beitrag soll diese Problemstellungen behandeln.