Die schon seit längerem angekündigte Reform des Insolvenzrechts ist Mitte August 2009 in Begutachtung gegangen und soll bereits mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten. Die Novelle bringt eine Zusammenführung der Konkursordnung und der Ausgleichsordnung in eine einheitliche Insolvenzordnung und soll neben Verfahrensvereinfachungen vor allem die Fortführung und Sanierung von in die Krise geratenen Unternehmen erleichtern. Die Zahl der Konkursabweisungen mangels Masse soll reduziert werden.