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UFS: Gebührenpflicht von Verlängerungsoptionen bei Bestandverträgen

SteuerrechtAlexander StieglitzGeS 2009, 239 Heft 6 v. 1.6.2009

Der UFS bejaht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des VwGH die Qualifikation von Verlängerungsoptionen - im konkreten Fall die Option auf Verlängerung eines Mietvertrages - als gebührenrechtlich unbeachtliche Potestativbedingungen. Wird zu einem Mietvertrag eine Zusatzvereinbarung getroffen, wonach sich das Mietentgelt im Optionszeitraum erhöht, ist auch dieses erhöhte Entgelt in die Bestandvertragsgebühr einzubeziehen.

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