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UFS: Ermittlung der Zweijahresfrist für die Gesellschaftsteuerbefreiung gemäß § 22 Abs 4 UmgrStG

SteuerrechtDimitar HristovGeS 2009, 237 Heft 6 v. 1.6.2009

Die Zweijahresfrist nach § 22 Abs 4 UmgrStG knüpft im Falle eines einzubringenden Betriebs nicht dezidiert an den Tag der Gewerbeanmeldung an, es können davor für die Fristermittlung relevante Gründungsvorgänge stattfinden.

UFS 21.4.2009, RV/2710-W/02 § 22 Abs 4 UmgrStG

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