Generalanwältin Kokott vertritt in Ihren Schlussanträgen in der Rs Zwijnenburg die Auffassung, dass die allgemeine Missbrauchsbestimmung der Fusionsrichtlinie nur die Umgehung von Steuern erfasst, die sich auf die von der Richtlinie eingeräumten Vergünstigungen auswirken. Die Umgehung von Verkehrsteuern - in concreto ging es um die niederländische Grunderwerbsteuer - stellt daher grundsätzlich keinen Missbrauch iSd Fusionsrichtlinie dar. Dies gilt allerdings nur soweit, als die betreffende Verkehrsteuer nicht auf eine Aufdeckung stiller Reserven im übertragenen Vermögen abzielt.