Der vorliegende Beitrag analysiert die umsatzsteuerrechtliche Behandlung wirtschaftlicher Tätigkeiten, die von öffentlichen Einrichtungen unter Miteinbeziehung von Hoheitsgewalt ausgeübt werden und die nicht im Anhang I MwStSystRL genannt sind. Dabei werden sowohl die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben als auch die nationale Umsetzung untersucht.