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OGH: Anmeldung des Widerrufs der GmbH-Prokura nur durch Geschäftsführer in vertretungsbefugter Anzahl

GesellschaftsrechtThomas RuhmGeS 2009, 102 Heft 3 v. 1.3.2009

Auch wenn der Widerruf der Prokura durch jeden GmbH-Geschäftsführer selbständig möglich ist, bedarf die Anmeldung des Widerrufes beim Firmenbuch der Eingabe durch Geschäftsführer in vertretungsbefugter Anzahl.

OGH 1.10.2008, 6Ob181/08y § 28 Abs 2 GmbHG; § 11 FBG

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