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Aktienrechts-Änderungsgesetz - Der Übergang in das neue Regime

GesellschaftsrechtSonja Bydlinski, Thomas BachnerGeS 2009, 88 Heft 3 v. 1.3.2009

Der Beitrag untersucht, welcher aktuelle Handlungsbedarf bei Aktiengesellschaften durch das bevorstehende Aktienrechts-Änderungsgesetz (ARÄG)1)1)Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die amtliche Kurzbezeichnung ARÄG schon einmal bei einem anderen Gesetz vergeben worden ist, nämlich beim Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 - ARÄG 2000, BGBl I 2000/44. Eventuell wird das Aktienrechts-Änderungsgesetz aus diesem Grund eine andere Kurzbezeichnung (wahrscheinlich: AktRÄG) erhalten. ausgelöst wird. Betroffen sind in erster Linie börsenotierte Gesellschaften. Der Schwerpunkt der Erörterung liegt neben den materiellen Rechtsänderungen vor allem auf den prozeduralen Fragen des Übergangs in das neue Regime.

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