Der folgende Beitrag geht der Frage nach, zu welchem Zeitpunkt bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft die Gesellschaftsteuer anfällt, wenn das Nennkapital von den Gründern nicht vollständig einbezahlt worden ist. In Lehre und Rsp werden unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten, wann die ausstehenden Einlagen der Gesellschaftsteuer unterliegen. Diese Meinungsdivergenz soll im Folgenden kritisch beleuchtet werden.