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UFS: Einkünfte aus der Tätigkeit als Aufsichtsrat oder Stiftungsvorstand können nur einer natürlichen Person zugerechnet werden

SteuerrechtErnst MarschnerGeS 2009, 70 Heft 2 v. 1.2.2009

Nur natürliche Personen können als Aufsichtsratmitglied einer Kapitalgesellschaft oder als Vorstandsmitglied einer Privatstiftung bestellt werden. Einkünfte aus solchen Tätigkeiten sind jedenfalls der natürlichen Person als Einkünfte aus selbständiger Arbeit steuerlich zuzurechnen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Vergütung nach der zugrunde liegenden Vereinbarung an eine Kapitalgesellschaft ausbezahlt oder weitergeleitet wird.

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