Der Einsatz moderner Technik kann die Wahrnehmung und Ausübung der Aktionärsrechte im Rahmen der Hauptversammlung in erheblichem Umfang beeinflussen. Das kann vor allem für Gesellschaften mit internationaler Aktionärsstruktur, die ihren Aktionären die effektive Teilnahme an der Hauptversammlung erleichtern wollen, interessant sein. Die Zulässigkeit der Aufzeichnung und Übertragung der Hauptversammlung ist nicht abschließend geklärt. Der Beitrag gibt eine Bestandsaufnahme zu dieser Thematik und einen Ausblick auf die Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie in Österreich.