Die Finanzkrise bringt es ua mit sich, dass der Wert des Euro gegenüber bestimmten anderen Währungen sinkt. Viele Österreicher haben sich in der Vergangenheit in Fremdwährungen verschuldet. Nunmehr verlangen Banken vermehrt eine Konvertierung in Euro um das Fremdwährungsrisiko zu beschränken. Die Frage einer möglichen Gebührenpflicht wird dabei kaum beachtet, wenngleich diese auch zu einer erheblichen Mehrbelastung führen kann. Im folgenden Beitrag soll auf die Behandlung solcher Konvertierungen aus dem Blickwinkel des Gebührenrechts eingegangen werden. Im Rahmen dieses Beitrages wird davon ausgegangen, dass der bisherige Vertrag im Zeitpunkt seines Abschlusses nach dem GebG vergebührt wurde.