Bonusmeilen, die Arbeitnehmer im Rahmen von Vielfliegerprogrammen auf Dienstreisen erwerben, sollen zukünftig als Vorteile aus dem Dienstverhältnis dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Die Arbeitgeber werden dadurch mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand belastet. Ob dies berechtigt ist, erscheint zumindest fragwürdig.