Am 26. Juni 2008 wurde das Schenkungsmeldegesetz 2008 in BGBl I 2008/85 kundgemacht. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der nunmehr in § 121a BAO statuierten Anzeigepflicht für Schenkungen unter Lebenden sowie den finanzstrafrechtlichen Konsequenzen bei Verletzung dieser Meldepflicht.