Die vom einzigen Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH erklärte Amtsniederlegung kann rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn dieser nicht gleichzeitig einen neuen Geschäftsführer bestellt. Hat diese Judikatur des OLG Köln Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage?
OLG Köln 1.2.2008, 2 Wx 3/08 §§ 38, 79 dGmbHG, § 242 BGB