Eine Pfändung von Miteigentumsanteilen eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts am Gesellschaftsvermögen und eine Exekutionsführung nach den §§ 331 ff EO ist zulässig.
OGH 27.2.2008, 3 Ob 26/08g
§§ 331 ff EO
Aus der Begründung:
Eine Pfändung von Miteigentumsanteilen eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts am Gesellschaftsvermögen und eine Exekutionsführung nach den §§ 331 ff EO ist zulässig.
OGH 27.2.2008, 3 Ob 26/08g
§§ 331 ff EO
Aus der Begründung: