§ 10 KStG; Art 22 DBA Ungarn; Art 11 Abs 1 DBA Ungarn; Art 10 Abs 2 DBA-Ungarn
In der vorliegenden Entscheidung ging es um die Frage, inwieweit die Quellensteuer, die in Ungarn für Dividenden erhoben wurde, in Österreich auf die abzuführende Steuer für Zinseinkünfte anrechenbar ist. Der VwGH stellte hierbei ua klar, welche Einkünfte in die Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages einzubeziehen sind.