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Ansässigkeitsbescheinigung bei laufendem Strafverfahren

BMF-KundmachungenSteuerrechtFJ 2010, 278 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: In EAS 3165 klärte das BMF ua, ob ein inländischer gemeinnütziger Verein, der Sponsorgelder einer deutschen Gesellschaft bezogen hat und sich in einem laufenden Steuerstrafverfahren befindet, für die Beschaffung der Ansässigkeitsbescheinigung sorgen muss.

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