§ 4 EStG
Der VwGH befand, ob es zulässig ist, Mietrechte an einem zum Teil privat, zum Teil betrieblich genutzten Gebäude dem Anteil nach dem Privatvermögen und dem Betriebsvermögen zuzurechnen. Im Anlassfall war zu beurteilen, inwieweit eine überwiegend betriebliche oder private Nutzung eines Mietrechts als bewegliches Wirtschaftsgut vorlag und, ob ein Mietrecht Betriebsvermögen darstellt.