§ 4 EStG
Vorliegendes Erkenntnis des VwGH betrifft eine Amtsbeschwerde, die gegen eine Berufungsentscheidung des UFS erhoben wurde. Der UFS befand damals, dass die Aktivierungspflicht für anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand die fehlende Betriebsbereitschaft des gekauften Gebäudes voraussetzt. Welche Rechtsauffassung vertritt das Höchstgericht?