Zusammenfassung: Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Feststellungsverfahren nach § 188 BAO und den entsprechenden Anwendungsvoraussetzungen. Nach einer kurzen Einleitung werden die relevanten Einkunftsarten, gemeinschaftliche Einkünfte und insb die nach bisheriger Rsp, hL und Verwaltungspraxis zusätzlich geforderte Voraussetzung einheitlicher (gleichartiger) Einkünfte beleuchtet und in Bezug auf die AbgVRefG kritisch hinterfragt.