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UFS zur Grundstücksbewertung - II. § 21 Abs 1 Z 1 und Abs 4 BewG

FinanzrechtJudikaturFJ 2010, 226 Heft 6 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Der UFS prüfte, ob es unerheblich für die Ermittlung des gemeinen Wertes ist, wenn sich Verfügungsbeschränkungen für ein Wirtschaftsgut auf dessen Wert mindernd auswirken würden.

Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 Z 1 BewG; § 21 Abs 4 BewG

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