Zusammenfassung: Das BMF hat Klarstellungen betreffend die Zusammenfassende Meldung bei sonstigen Leistungen von "Istversteuerern" iSd § 17 Abs 1 UStG getroffen. Die Klarstellungen erfolgten im Hinblick auf den Meldezeitraum, für den in der Zusammenfassenden Meldung die Angaben gemacht werden müssen.
Rechtsgrundlagen: § 3a Abs 6 UStG; § 17 Abs 1 UStG