Zusammenfassung: In EAS 3126 äußerte sich das BMF dahingehend, was Pensionskassen sind und inwieweit sie mit sog Pensionsinvestmentfonds verglichen werden können. Das BMF stellte außerdem klar, wie mit österreichischen Pensionskassen einerseits vergleichbare, andererseits nicht vergleichbare EU-Pensionskassen und wie Drittstaats-Pensionskassen körperschaftsteuerlich zu behandeln sind (va im Hinblick auf die Rückforderung der von inländischen Dividenden eingehobenen KESt; KESt-Entlastung).