Zusammenfassung: Freudhofmeier zeigt in seinem Beitrag auf, welche Unterschiede zwischen dem Dienstvertrag, dem freien Dienstvertrag und dem Werkvertrag bestehen. Werden in Hinkunft nach Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2009 aus abgabenrechtlicher Sicht Dienstnehmer mit echtem Dienstvertrag im Vergleich zu freien Dienstnehmern bessergestellt? Bleiben die arbeitsrechtlichen Unterschiede zwischen Dienstvertrag, freiem Dienstvertrag bzw Werkvertrag auch in Zukunft bestehen?