Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die wirtschaftliche Arbeitgebereigenschaft im Zuge einer Arbeitskräfteüberlassung zu befassen. Im gegenständlichen Fall wurde ein österreichischer Dienstnehmer zu der in der Slowakei gelegenen Tochtergesellschaft von seinem inländischen Arbeitgeber für einen Zeitraum von weniger als 183 Tagen entsendet.
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