Art 4 Abs 1 und 2 der 6. MwSt-RL
Der Beitrag informiert das Urteil des EuGH in der Rs C-276/08 , SPÖ Landesorganisation Kärnten. Darin war ua zu klären, wie die Aktivitäten von politischen Parteien betreffend Werbung und Öffentlichkeitsarbeit iS des Mehrwertsteuerrechts zu behandeln sind. Sind diese Aktivitäten wirtschaftliche Tätigkeiten, die mehrwertsteuerlich von Bedeutung sind?