Art 9 Abs 2 lit a der 6. MwSt-RL
Der Beitrag informiert über das Urteil des EuGH in der Rs C-37/08 , RCI Europe. Der Gerichtshof hatte sich darin mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Dienstleistungen iVm sog. Timesharing-Modellen zu befassen und äußerte sich dabei ua zu Fragen betreffend der Leistungsort iZm derartigen Dienstleistungen. Mit einem Kommentar des Verfassers.