Zusammenfassung: Der EuGH hatte sich mit der Risikoverteilung bei Mehrwertsteuerbetrugsfällen zu befassen. Trägt der Lieferant oder die Finanzverwaltung das Risko? Im gegenständlichen Fall erstattete ein Supermarkt in Deutschland seinen außergemeinschaftlichen Kunden die entrichtete Umsatzsteuer. Polnische Staatsbürger hatten im Zeitraum zwischen 1993 und 1998 durch gefälschte Ausfuhrnachweise zu Unrecht Umsatzsteuer zurück erhalten.