Zusammenfassung: In der ersten Entscheidung des VwGH (VwGH 28.11.2007, 2007/15/0145) ging es um die Frage, ob Zinsen, die im Rahmen der Beteiligungsveräußerung zusätzlich zu den Ratenzahlungen des Abtretungsentgelts vereinbart werden, Teil des Veräußerungserlöses sind. Unterliegen sie dem begünstigten Steuersatz oder stellen sie Einkünfte aus Kapitalvermögen dar? Entscheidung Nummer 2 (VwGH 13.9.2006, 2002/13/0059) behandelte die Frage, wann ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, und in Entscheidung Nummer 3 (VwGH 17.10.2007, 2006/13/0069) ging es um die Frage, inwieweit Zinsaufwendungen als betrieblich veranlasst angesehen werden können. Auch dann, wenn sie den Ausschüttungen an den Gesellschafter zuzuordnen sind?