Zusammenfassung: Der UFS bejaht im konkreten Fall den Anspruch auf das große Pendlerpauschale wegen Unzumutbarkeit der Wegzeit.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG 1988
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Zusammenfassung: Der UFS bejaht im konkreten Fall den Anspruch auf das große Pendlerpauschale wegen Unzumutbarkeit der Wegzeit.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG 1988
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