Zusammenfassung: Der UFS verneint die Zumutbarkeit einer täglichen Heimfahrt zum Familienwohnsitz bei einer Wegstrecke von 115 km und einer Fahrtdauer von ca 2 Stunden, die durch die doppelte Haushaltsführung bedingten Mehrkosten können daher als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988